Die Stadtrechnungen aus der Zeit der ersten jüdischen Familien in Telgte geben Auskunft darüber, wie die Juden nach und nach einen Begräbnisplatz für ihre Toten von der Stadt kauften. Die Magistrate der Städte legten in ihren Verordnungen fest, dass die Begräbnisorte der Juden stets außerhalb der Stadtmauern zu liegen hatten.
So entstand seit 1615 auf dem Stadtwall am Steintor ein schmaler ca. 7 m breiter und 96 m langer Begräbnisplatz. Nach jüdischer Lehre gehört das Grab dem Toten bis zur Ankunft des Messias, also immer, und die Totenruhe darf nicht gestört werden. Dieser Platz war immer wieder Anlass zu Streit und Klagen beim fürstbischöflichen Gericht in Münster.
Seit 1767 brach die Stadt ihre Mauern und Tore ab, um aus der Fläche von Wall und Graben Gartenland zu gewinnen. Man begann, den Wall abzutragen, und die Juden fürchteten, dass die Totenruhe verletzt würde. Noch 1842 beklagte ein Jude, dass durch das Sandabfahren die Gräber auf dem alten Begräbnisplatz ruiniert würden.