Im Jahre 1539 taucht zum ersten Mal in den Quellen mit Smuel der Name eines Juden auf, der gegen einen Jahrestribut von fünf Goldgulden Wohnrecht erhalten hat, um dort »seinen uprichtigen Handel zu treiben«. 15 Jahre später gewährt der Rat der Stadt dem aus Münster ausgewiesenen Salomon von Wasungen mit seiner großen Familie das Recht in Telgte zu wohnen.
Das Zusammenleben von Juden und Christen
In den Stadtrechnungen der folgenden Zeit erscheinen weitere jüdische Namen, die den Jahrestribut bezahlt oder einen Begräbnisplatz gekauft haben. Auch die Gerichtsakten geben einen Einblick in das Zusammenleben von Juden und Christen in einer Kleinstadt wie Telgte. Amtliche Vorgänge wurden nur archiviert, wenn rechtliche Fragen und Streitfälle gerichtlich entschieden worden waren. Für Zeiten ohne derartige Fälle dürfen wir annehmen, dass es Phasen friedlichen Zusammenlebens mit der Stadtgesellschaft gegeben hat.
Die »Judenordnung« regelte im Fürstbistum Münster das alltägliche Leben bis ins Kleinste. Sie gab den jüdischen Familien ein gewisses Maß an Sicherheit und Rechten, das sie durchaus zu nutzen wussten. Die Gemeinde zählte am Ende des 18. Jahrhunderts acht Familien. Dieser kleine, unscheinbare Fachwerkbau hinter dem Haus Steinstraße 4 – seit Generationen Wohnhaus der Familie Auerbach – gehört zu den ältesten Gebäuden in Telgte.
Nach den Untersuchungen von Dr. Fred Kaspar wurde der Speicher um 1500 erbaut und 1750 um ein Gefache erweitert, so dass er mit einer Fläche von ca. 38 m² der kleinen jüdischen Gemeinde bis 1875 als Synagoge und Schule dienen konnte.