Opfer der Euthanasie

Opfer der Euthanasie

Die Nazis ver­folg­ten und ermor­de­ten Kranke und Menschen mit Behinderung eben­so wie Juden und ande­re Gruppen. Mit den Forschungen der »Rassenhygieniker« wur­de ab Herbst 1939 der als »Euthanasie« bezeich­ne­te Mord an den Menschen gerecht­fer­tigt, deren Leben nach NS-Ideologie »nicht lebens­wert« war.

Die Aktion  nann­te sich T4. Diese Bezeichnung steht für Tiergarten 4 in Berlin, wo sich der Hauptsitz der Aktion befand. Ihr Leiter war der Chef der »Kanzlei des Führers«, Philipp Bouhler. Gemeinsam mit Ärzten, Pflegern und ande­ren setz­te er die Tötung von meh­re­ren Tausend Kranken und Menschen mit Behinderung um.

Das Vorgehen war genau organisiert:
Mitarbeiter der Reichsarbeitsgemeinschaft ver­sand­ten an Heil- und Pflegeanstalten Meldebogen, in denen Angaben zur Krankengeschichte, zur Aufenthaltsdauer, zur Arbeitsfähigkeit und zu den Heilungsaussichten der Patienten gemacht wer­den muss­ten. Anhand die­ser ent­schie­den die Gutachter in Berlin, ob die Betroffenen zu leben oder zu ster­ben hat­ten. Fiel die Entscheidung auf Tod, so wur­den die Opfer zunächst in soge­nann­te Zwischenanstalten über­führt. Dort hol­ten sie die »grau­en Busse« der T4-eige­nen Transportgesellschaft ab und brach­ten sie in die Tötungsanstalten.

In den Jahren 1940/41 gab es, aller­dings nicht gleich­zei­tig, sechs Mordstätten: in Brandenburg an der Havel, im würt­tem­ber­gi­schen Grafeneck, im säch­si­schen Pirna-Sonnenstein, im ober­ös­ter­rei­chi­schen Hartheim, in Bernburg an der Saale und im hes­si­schen Hadamar.
Hier erwar­te­te die Patienten der Tod durch Vergasung oder Giftspritze. Insgesamt wur­den dort bis August 1941  rund 70.000 Menschen ermor­det Die Leichen wur­den sofort ein­ge­äschert, um Untersuchungen durch Angehörige zu unter­bin­den. Diese erhiel­ten Schreiben mit fin­gier­ten Todesursachen und Sterbeorten.

Dennoch weck­ten ein­deu­tig fal­sche Angaben zur Todesursache und die Häufung der Todesfälle in den ein­zel­nen Anstalten Misstrauen, so dass die »Aktion T 4« nicht lan­ge geheim gehal­ten wer­den konn­te. Am 3. August 1941 pran­ger­te der Bischof von Münster, «Clemens August Graf von Galen, die Tötungsaktionen in einer auf­se­hen­er­re­gen­den Predigt öffent­lich an.

Mit Rücksicht auf die Stimmung in der auf­ge­brach­ten Bevölkerung ließ Hitler das »Euthanasie«-Programm am 24. August 1941 offi­zi­ell ein­stel­len. Über 30.000 Behinderte star­ben jedoch anschlie­ßend noch in geheim wei­ter­ge­führ­ten Tötungsaktionen.

Auch Patienten des St. Rochus-Hospitals waren von der Aktion T 4 betroffen:
Julie Löwenstein, Gladys Strauß, Sophia Serphos und Oskar Rolf.

Drei wei­te­re Personen aus Telgte fie­len eben­falls dem Euthanasie-Wahn zum Opfer:
Bernard Lütke Grachtrup,  Anton Erich Sauerland und Bernhard Möller.