Die Nazis verfolgten und ermordeten Kranke und Menschen mit Behinderung ebenso wie Juden und andere Gruppen. Mit den Forschungen der »Rassenhygieniker« wurde ab Herbst 1939 der als »Euthanasie« bezeichnete Mord an den Menschen gerechtfertigt, deren Leben nach NS-Ideologie »nicht lebenswert« war.
Die Aktion nannte sich T4. Diese Bezeichnung steht für Tiergarten 4 in Berlin, wo sich der Hauptsitz der Aktion befand. Ihr Leiter war der Chef der »Kanzlei des Führers«, Philipp Bouhler. Gemeinsam mit Ärzten, Pflegern und anderen setzte er die Tötung von mehreren Tausend Kranken und Menschen mit Behinderung um.
Das Vorgehen war genau organisiert:
Mitarbeiter der Reichsarbeitsgemeinschaft versandten an Heil- und Pflegeanstalten Meldebogen, in denen Angaben zur Krankengeschichte, zur Aufenthaltsdauer, zur Arbeitsfähigkeit und zu den Heilungsaussichten der Patienten gemacht werden mussten. Anhand dieser entschieden die Gutachter in Berlin, ob die Betroffenen zu leben oder zu sterben hatten. Fiel die Entscheidung auf Tod, so wurden die Opfer zunächst in sogenannte Zwischenanstalten überführt. Dort holten sie die »grauen Busse« der T4-eigenen Transportgesellschaft ab und brachten sie in die Tötungsanstalten.
In den Jahren 1940/41 gab es, allerdings nicht gleichzeitig, sechs Mordstätten: in Brandenburg an der Havel, im württembergischen Grafeneck, im sächsischen Pirna-Sonnenstein, im oberösterreichischen Hartheim, in Bernburg an der Saale und im hessischen Hadamar.
Hier erwartete die Patienten der Tod durch Vergasung oder Giftspritze. Insgesamt wurden dort bis August 1941 rund 70.000 Menschen ermordet Die Leichen wurden sofort eingeäschert, um Untersuchungen durch Angehörige zu unterbinden. Diese erhielten Schreiben mit fingierten Todesursachen und Sterbeorten.
Dennoch weckten eindeutig falsche Angaben zur Todesursache und die Häufung der Todesfälle in den einzelnen Anstalten Misstrauen, so dass die »Aktion T 4« nicht lange geheim gehalten werden konnte. Am 3. August 1941 prangerte der Bischof von Münster, «Clemens August Graf von Galen, die Tötungsaktionen in einer aufsehenerregenden Predigt öffentlich an.
Mit Rücksicht auf die Stimmung in der aufgebrachten Bevölkerung ließ Hitler das »Euthanasie«-Programm am 24. August 1941 offiziell einstellen. Über 30.000 Behinderte starben jedoch anschließend noch in geheim weitergeführten Tötungsaktionen.
Auch Patienten des St. Rochus-Hospitals waren von der Aktion T 4 betroffen:
Julie Löwenstein, Gladys Strauß, Sophia Serphos und Oskar Rolf.
Drei weitere Personen aus Telgte fielen ebenfalls dem Euthanasie-Wahn zum Opfer:
Bernard Lütke Grachtrup, Anton Erich Sauerland und Bernhard Möller.